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REMIT

REMIT - Hot news

Im Jahr 2011 wurde der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) im Zuge der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) eine zusätzliche Aufgabe übertragen.

Hintergrund

Mit der REMIT wird ein sektorspezifischer Rechtsrahmen für die Überwachung des Energiegroßhandelsmarkts eingeführt. Ziel ist es, Marktmanipulationen festzustellen und davon abzuschrecken. Erstmals wird der Energiehandel auf EU-Ebene mit Blick auf die Aufdeckung von Missbrauch überwacht.

Marktintegrität und -transparenz sind für gut funktionierende Energiemärkte sowie die Förderung des Vertrauens der Marktteilnehmer und Endverbraucher von wesentlicher Bedeutung.

Nach der vollständigen Umsetzung der REMIT wird die ACER

  • für die Erfassung und Analyse von Daten über die Großhandelsmärkte sowie sonstigen für die Feststellung möglicher Fälle eines Marktmissbrauchs relevanten Informationen zuständig sein;
  • die betreffenden nationalen Regulierungsbehörden nach einer ersten Bewertung sowie in Fällen, in denen Grund zur Annahme besteht, dass tatsächlich ein missbräuchliches Verhalten stattgefunden hat, informieren.

Die nationalen Behörden der Mitgliedstaaten sind für die Durchführung von Ermittlungen sowie die Festlegung von Sanktionen zur Unterbindung und Verhinderung von Marktmanipulationen zuständig.

Dies ist eine komplexe und schwierige Aufgabe, da es sich um komplex gehandelte Produkte und Märkte handelt und auch weil die Überwachung wachsam, jedoch ohne unnötiges Eingreifen in das Funktionieren der Energiemärkte durchzuführen ist.

Um die nationalen Regulierungsbehörden bei der Umsetzung der REMIT zu unterstützen, hat die ACER unverbindliche Leitlinien erstellt. Zudem stellt die ACER Informationen und Instrumente bereit, um die Marktteilnehmer bei der Erfüllung ihrer neuen Pflichten nach der REMIT zu unterstützen.

 
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