Im Jahr 2011 wurde der Agentur für die
Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) im Zuge der Verordnung
(EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die
Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) eine
zusätzliche Aufgabe übertragen.
Hintergrund
Mit der REMIT wird ein sektorspezifischer
Rechtsrahmen für die Überwachung des Energiegroßhandelsmarkts eingeführt. Ziel
ist es, Marktmanipulationen festzustellen und davon abzuschrecken. Erstmals
wird der Energiehandel auf EU-Ebene mit Blick auf die Aufdeckung von Missbrauch
überwacht.
Marktintegrität und -transparenz sind für gut
funktionierende Energiemärkte sowie die Förderung des Vertrauens der
Marktteilnehmer und Endverbraucher von wesentlicher Bedeutung.
Nach der vollständigen Umsetzung der REMIT
wird die ACER
für die Erfassung und Analyse von
Daten über die Großhandelsmärkte sowie sonstigen für die Feststellung möglicher
Fälle eines Marktmissbrauchs relevanten Informationen zuständig sein;
die betreffenden nationalen
Regulierungsbehörden nach einer ersten Bewertung sowie in Fällen, in denen
Grund zur Annahme besteht, dass tatsächlich ein missbräuchliches Verhalten
stattgefunden hat, informieren.
Die nationalen Behörden der Mitgliedstaaten
sind für die Durchführung von Ermittlungen sowie die Festlegung von Sanktionen
zur Unterbindung und Verhinderung von Marktmanipulationen zuständig.
Dies ist eine komplexe und schwierige Aufgabe,
da es sich um komplex gehandelte Produkte und Märkte handelt und auch weil die
Überwachung wachsam, jedoch ohne unnötiges Eingreifen in das Funktionieren der
Energiemärkte durchzuführen ist.
Um die nationalen Regulierungsbehörden bei der
Umsetzung der REMIT zu unterstützen, hat die ACER unverbindliche Leitlinien
erstellt. Zudem stellt die ACER Informationen und Instrumente bereit, um die
Marktteilnehmer bei der Erfüllung ihrer neuen Pflichten nach der REMIT zu
unterstützen.